Micron Document
____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|


The NomadNet German & English Wikipedia | Archives | Info
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b

🔍 Search

ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ

Aktion 3
──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────
top
Unter der Tarnbezeichnung Aktion 3 gab das Reichsfinanzministerium Anfang November 1941 Anweisungen heraus, wie bei der Deportation der deutschen Juden deren Vermögen einzuziehen sei. Der Vermögensentzug und die Verwertung erfolgten in enger Zusammenarbeit von Finanzbeamten mit der Gestapo und unter Mitwirkung von Stadtverwaltungen, Hausverwaltern, Gerichtsvollziehern, Bankangestellten, Auktionatoren und Spediteuren.

Die durch die „Aktion 3“ erzielten Einnahmen, die aus der Verwertung des in den Wohnungen zurĂŒckgelassenen Inventars und dem Einzug des Restvermögens stammen, werden auf rund 778 Millionen Reichsmark beziffert.cite-ref-kuller-2004-1-0[1]

Contents

‱ Siehe auch
‱ Literatur
‱ Weblinks

──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────

Hintergrund

Die „Aktion 3“ steht am Ende einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Juden in Deutschland ausgegrenzt, entrechtet, ausgeplĂŒndert und verschleppt wurden. Die Nationalsozialisten beschlagnahmten bei der Deportation der Juden deren restliche Habe und ließen sie zugunsten des Staates verwerten. Dem „Finanztod“cite-ref-2[2] folgte bald die physische Vernichtung.

Schon bei der AusplĂŒnderung von Emigranten war der nationalsozialistische Staat mit eigens geschaffenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen vorgegangen. Vom Unrechts-Staat damit förmlich besiegelt, erledigten die zustĂ€ndigen Beamten derartige Aufgaben bĂŒrokratisch-korrekt wie gewöhnliche Verwaltungsakte.

Vermögenseinziehung

Nach dem Gesetz zur Aberkennung der Staatsangehörigkeit von 1933 konnte die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn ein Reichsangehöriger im Ausland „gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk“ verstoßen hatte. Sein Vermögen konnte beschlagnahmt und zugunsten des Reichs eingezogen werden. Heinrich Himmler bestimmte 1937, dass Steuerschulden oder eine „rasseschĂ€nderische BetĂ€tigung“ bei jĂŒdischen Emigranten als hinreichender Grund gelten konnte, um den Zugriff auf Sperrkonten oder eine Zwangsversteigerung von Immobilien vorzunehmen.cite-ref-3[3]

Schon vor der im Oktober 1941 einsetzenden Massendeportation waren einige Tausend Juden 1940 bei der sogenannten „Wagner-BĂŒrckel-Aktion“ und im FrĂŒhjahr 1941 weitere Juden aus Wien ĂŒber die Grenzen abgeschoben worden. FĂŒr diese FĂ€lle wurde ein aufwendiges Verfahren eingeleitet, um das Vermögen der Deportierten durch einen förmlichen Verwaltungsakt einzuziehen. Ein Gerichtsvollzieher hĂ€ndigte dem Ausgewiesenen gegen Quittung eine VerfĂŒgung aus, die vom zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidenten unterzeichnet war. Diese VerfĂŒgungcite-ref-4[4] bezog sich auf zwei Gesetze aus dem Jahre 1933, die ursprĂŒnglich auf die „Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ von kommunistischen und sozialdemokratischen Organisationen gezielt waren.cite-ref-5[5] Bereits im Sommer 1940 hatte eine Weisung des Reichsjustizministeriums alle im Ausland lebenden Juden zu „Feinden“ im Sinne einer „Verordnung ĂŒber die Behandlung von Feindvermögen“ erklĂ€rt.cite-ref-6[6]

Vermögensverfall

FĂŒr 1940 sind Besprechungen hoher Ministerialbeamter belegt, die darauf abzielten, allen Juden die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Im Januar 1941 entstanden mehrere EntwĂŒrfe, die abgeglichen wurden und schließlich zur Elften Verordnung zum ReichsbĂŒrgergesetz vom 25. November 1941 fĂŒhrten. Nunmehr verlor ein Jude „mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland“ automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und sein Vermögen verfiel zugleich ohne weiteres Zutun dem Reich. Zielgebiete von DeportationszĂŒgen wie das Generalgouvernement, das Reichskommissariat Ostland und das Reichskommissariat Ukraine sollten durch Anordnung vom 3. Dezember 1941 als „Ausland im Sinne der Elften Verordnung“ gleichgestellt werden. Auschwitz und Litzmannstadt (ƁódĆș) waren damit einbezogen.cite-ref-7[7] Nach diesem Datum war der zuvor ĂŒbliche aufwĂ€ndige förmliche Verwaltungsakt nur noch bei staatenlosen Judencite-ref-8[8] sowie fĂŒr Deportationen in das Ghetto Theresienstadt erforderlich, das im Reichsprotektorat Böhmen und MĂ€hren lag.cite-ref-9[9]

Bei dieser Form der Vermögenswegnahme handelte es sich nicht mehr um eine aktive „Vermögenseinziehung“, sondern um einen gleichsam passiv erfolgten „Vermögensverfall“. Die fĂŒr solch feine Unterscheidungen geschulten Finanzbeamten zeigten sich „peinlich bemĂŒht“, die verschiedenen ‚Rechtstitel’ der Übernahme von jĂŒdischem Vermögen in ihrer BuchfĂŒhrung auseinanderzuhalten.cite-ref-10[10]

Anweisung des Reichsfinanzministers

Mit Datum vom 4. November 1941 informierte der Reichsfinanzminister vierzehn OberfinanzprĂ€sidenten in einem „Schnellbrief“cite-ref-11[11] von der bereits angelaufenen „Abschiebung von Juden“ und erteilte Weisungen, wie das verbliebene Vermögen der Deportierten zu verwalten und zu verwerten sei. Das mehrseitige Schreiben endet mit der Aufforderung, bei telefonischen RĂŒckfragen als Deckwort die Bezeichnung „Aktion 3“ zu verwenden. Das OberfinanzprĂ€sidium Berlin-Brandenburg sollte zentral zustĂ€ndig sein fĂŒr die Abrechnung von Wertpapieren.

Bis auf einen Betrag von 100 Reichsmark und 50 kg GepĂ€ck solle das Vermögen der Deportierten eingezogen werden. Die Geheime Staatspolizei fĂŒhre die „Abschiebung“ durch, forderte VermögenserklĂ€rungen ab, versiegele die Wohnungen und nehme die WohnungsschlĂŒssel entgegen. Die EinziehungsverfĂŒgungen wĂŒrden den Juden durch Gerichtsvollzieher zugestellt. – Dies geschah meist kurz vor der Deportation in den Sammelstellen.

Die zur Verwaltung und Verwertung bestimmten FinanzĂ€mter sollten die Termine der Abschiebungen bei der örtlich zustĂ€ndigen Gestapo erfragen und die VermögenserklĂ€rungen und EinziehungsverfĂŒgungen abfordern. Die Wohnungen seien alsbald zu rĂ€umen, um mögliche weitere Mietforderungen zu minimieren. Versteigerungen des Inventars in den Wohnungen selbst seien „nach den gemachten Erfahrungen“ unerwĂŒnscht. Möbel und EinrichtungsgegenstĂ€nde seien bevorzugt fĂŒr die Ausstattung von Ämtern, Erholungsheimen und SchulungsstĂ€tten der Reichsfinanzverwaltung zu entnehmen. Gegen angemessene Bezahlung könnten „fliegergeschĂ€digte Volksgenossen“ ĂŒber die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt oder stĂ€dtische Stellen GegenstĂ€nde der jĂŒdischen Haushalte erwerben. GrĂ¶ĂŸere Posten könne der Altwarenhandel ĂŒbernehmen.

KunstgegenstĂ€nde von Wert seien der Reichskammer der bildenden KĂŒnste zu melden. Edelmetalle und Briefmarkensammlungen sollten an die Pfandleihanstalt Berlin geschickt werden; Wertpapiere seien der Reichshauptkasse Berlin abzuliefern. GrundstĂŒcke sollten in Verwaltung genommen werden. Zur Umschreibung im Grundbuch sei die EinziehungsverfĂŒgung mit Zustellungsurkunde vorzulegen.

Praktische Umsetzung

In den OberfinanzprĂ€sidien entstanden eigene aufgeblĂ€hte Abteilungen fĂŒr die Verwaltung und Verwertung jĂŒdischen Vermögens. Trotz einiger Treffen zum „Erfahrungsaustausch“ war die Kompetenz- und Aufgabenteilung der OberfinanzprĂ€sidien nicht einheitlich geregelt. In grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten wurden oft eigene Verwertungsstellen gebildet und Finanzbeamte dorthin abgeordnet; teils wurden Liegenschaftsstellen unter Aufsicht eines Finanzamtsvorstehers zustĂ€ndig.

Unterschiede gab es auch bei der Verwertung des jĂŒdischen Vermögens. WĂ€hrend in kleineren Orten das Inventar in den Wohnungen öffentlich versteigert wurde, war dies in StĂ€dten unĂŒblich, und auch Versteigerungstermine in Sammellagern wurden nur ausnahmsweise veröffentlicht. In Frankfurt wurde der Hausrat von Finanzbeamten an nationalsozialistische Organisationen und Einzelpersonen verĂ€ußert, in Wien grĂŒndete die Gestapo dazu die Vugesta und in Kassel wurde ein „Verein fĂŒr Volkswohl. e. V.“ beauftragt, Möbel und EinrichtungsgegenstĂ€nde, Tafelgeschirr, Bestecke, WĂ€sche und KleidungsstĂŒcke zum freihĂ€ndigen Verkauf an „FliegergeschĂ€digte“ zu verĂ€ußern und den Erlös nach Abzug der Unkosten zu ĂŒberweisen.cite-ref-12[12] Ab Sommer 1942 galt generell, dass „FliegergeschĂ€digte“ bevorzugt zu berĂŒcksichtigen seiencite-ref-volksstaat-13-0[13]. Manche OberbĂŒrgermeister wurden aufgefordert, Mobiliar zum SchĂ€tzwert anzukaufen und die Möbel vorsorglich einzulagern. cite-ref-volksstaat-13-1[13]

Die Finanzbeamten lösten die Konten der deportierten Juden auf, vereinnahmten Restlohnzahlungen, den RĂŒckkaufswert von Lebensversicherungencite-ref-14[14], ausstehende Pachterlöse und EinkĂŒnfte aus Immobilien, die als Erbengemeinschaft eingetragen waren. Sie prĂŒften AnsprĂŒche auf ausstehende Mietzahlungen und fĂŒr notwendige Renovierungsarbeiten, beglichen Gas-, Strom- und Wasserabrechnungen und bezahlten Spediteure, SchĂ€tzer und Lagermieten.

Schwierigkeiten ergaben sich bei Grundbucheintragungen von Immobilien: Es fehlte der vorgeschriebene Nachweis, dass AnsprĂŒche Dritter nicht bestanden. Manchmal hatte ein jĂŒdischer EigentĂŒmer ein GrundstĂŒck geerbt, war aber selbst noch nicht im Grundbuch eingetragen. Überdies war der pseudo-legale Rechtstitel eines eingetretenen Vermögensverfalls fĂŒr die bĂŒrgerlich-rechtliche Prozedur einer Grundbuchumschreibung nicht vorgesehen. Abhilfe schuf erst eine „Verordnung zur Vereinfachung des Grundbuchverfahrens“ vom 5. Oktober 1942, die auf solche FĂ€lle zugeschnitten war. cite-ref-15[15]

Zahlreiche Interessenten bestĂŒrmten die Finanzbehörden und wollten Mietwohnungen ĂŒbernehmen oder GrundstĂŒcke aus jĂŒdischem Eigentum erwerben. Der Reichsminister der Finanzen erließ im April 1942 eine Verkaufssperrecite-ref-16[16], um spĂ€ter heimkehrende Frontsoldaten nicht leer ausgehen zu lassen. Es gab jedoch zahlreiche Ausnahmen fĂŒr bestimmte Gruppen wie versorgungsberechtigte „KĂ€mpfer der nationalen Erhebung“, „vertriebene Auslandsdeutsche“ oder Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern.

Reichssicherheitshauptamt als Profiteur

Bei der abschließenden GepĂ€ckkontrolle und Leibesvisitation im Sammellager wurde die Gestapo als Hilfsorgan der Finanzbehörden tĂ€tig und beschlagnahmte Schmuck, WertgegenstĂ€nde und sogar gĂŒltige Briefmarken und geringwertige „Mangelware“ wie Seife und Zahnpasta. Alle GegenstĂ€nde wurden sorgfĂ€ltig aufgelistetcite-ref-17[17] und teils der Verwertungsstelle zugestellt, teils „zur dienstlichen Verwendung“ ĂŒbernommen oder der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ zur Verteilung ĂŒbergeben. Die Transportkosten – einschließlich die der Begleitmannschaft – wurden penibel abgerechnet; dennoch blieb dem Reichssicherheitshauptamt gelegentlich ein „Transportgewinn“ von einigen Tausend Reichsmark ĂŒbrig.cite-ref-18[18]

Mit erheblicheren Summen bereicherte sich das Reichssicherheitshauptamt ĂŒber die von ihr beaufsichtigte Zwangsorganisation, die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, die HeimeinkaufsvertrĂ€ge fĂŒr das sogenannte „Altersghetto Theresienstadt“ abschloss. Neben einer Pauschalzahlung, die sich nach dem Alter richtete, wurde eine progressiv steigende Pflichtabgabe von 25 % bis 80 %cite-ref-19[19] des Gesamtvermögens verlangt; zusĂ€tzlich wurde eine großzĂŒgige „freiwillige Spende“ erwartet.cite-ref-20[20] FĂŒr Einzahlungen zugunsten der Reichsvereinigung gab es ein „Sonderkonto H“, auf welches das Reichssicherheitshauptamt zugreifen konnte. Zur weiteren Vermögensabschöpfung wurde vom Reichssicherheitshauptamt ein „Sonderkonto W“ eingerichtet. In einem internen Protokoll vom 9. MĂ€rz 1942 heißt es: „Es wird gebeten, die Juden in nĂ€chster Zeit zu erheblichen ‚Spenden‘ fĂŒr das Konto ‚W‘ anzuhalten. Bisher seien, anscheinend durch das MissverstĂ€ndnis [der veranlassenden Beamten], dass den Juden der Fond unmittelbar zugute komme, wenig BetrĂ€ge eingegangen“.cite-ref-21[21]

Handlanger und KĂ€ufer

Erst in den 1990er Jahren wurde die Rolle der FinanzbĂŒrokratie und ihrer Angehörigen, die Fragen nach ihrer Motivation, ihrer Handlungsoptionen und Verantwortlichkeiten, breiter erörtert. Einzelne Untersuchungen zeigen, dass die FunktionstrĂ€ger meist keine „fanatischen Nationalsozialisten“ waren, sondern eher Distanz zu Teilen der NS-Ideologie und Politik hatten, aber dennoch professionell jede geforderte Aufgabe erledigten. Auch die Finanzbeamten dĂŒrften Anfang 1942 zumindest geahnt haben, dass sie das Eigentum von Ermordeten verwerteten.cite-ref-22[22] Routine der bĂŒrokratisch-professionell abgearbeiteten VorgĂ€nge und arbeitsteilige Strukturen verdrĂ€ngten Nachfragen ĂŒber den Verbleib der oftmals gebrechlichen Deportierten. Die beteiligten Beamten wurden dadurch „bewusst oder unbewusst zu Handlangern im Vernichtungsprozess“.cite-ref-kuller-2004-1-1[1]

Von der AusplĂŒnderung der letzten Habe der deutschen Juden profitierten weite Kreise der Bevölkerung. Öffentliche Versteigerungen von sogenanntem „nichtarischen Vermögen“ entwickelten sich zu regelrechten „SchnĂ€ppchenjagden“. Allein in Hamburg wurde das Eigentum von 30.000 Juden aus Westeuropa angeboten und von rund 100.000 KĂ€ufern erworben.cite-ref-23[23]

Frank Bajohr spricht von einer „moralischen Indifferenz“ der KĂ€ufer, die materiell von der Vernichtungspolitik profitierten und ihr Verhalten damit rechtfertigten, es habe sich bei den BesitztĂŒmern um Staatseigentum gehandelt, weil es von Finanzbeamten zugunsten des Deutschen Reiches versteigert wurde. Als „BombengeschĂ€digte“ definierten sie sich selbst als „Opfer des Krieges“cite-ref-24[24], verdrĂ€ngten etwaige Skrupel und forderten ungeniert, Ausgebombte mit jĂŒdischem Eigentum zu entschĂ€digen.cite-ref-25[25]

Siehe auch

‱ Elfte Verordnung vom 25. November 1941 zum ReichsbĂŒrgergesetz
‱ Aktion M
‱ Nazi-Gold
‱ Vugesta

Literatur

‱ Wolfgang Dreßen: Betrifft: „Aktion 3“. Deutsche verwerten jĂŒdische Nachbarn. Dokumente zur Arisierung. Aufbau-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-351-02487-8.
‱ Martin Friedenberger, Klaus-Dieter Gössel, Eberhard Schönknecht (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente (= Veröffentlichungen der Gedenk- und BildungsstĂ€tte Haus der Wannsee-Konferenz. Bd. 1). Edition Temmen, Bremen 2002, ISBN 3-86108-377-9.
‱ Thomas GrĂ€fe: Raub und Restitution. Die „Aktion 3“ und ihre juristischen Konsequenzen nach 1945 in Vlotho und Bad Oeynhausen: Stadtverwaltungen, FinanzĂ€mter, KĂ€ufer und GeschĂ€digte, Norderstedt 2024. ISBN 978-37597-9263-1.
‱ Christiane Kuller: „Erster Grundsatz: Horten fĂŒr die Reichsfinanzverwaltung.“ Die Verwertung des Eigentums der deportierten NĂŒrnberger Juden. In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): Die Deportation der Juden aus Deutschland. PlĂ€ne – Praxis – Reaktionen. 1938–1945 (= BeitrĂ€ge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Bd. 20). Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6, S. 160–179.
‱ Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Antisemitische Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. In: zeitenblicke. Bd. 3, Nr. 2, 2004, online.
‱ Christiane Kuller: BĂŒrokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, MĂŒnchen 2013.
‱ Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub. Die AusplĂŒnderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen (= Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts. Bd. 10). Campus, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-593-37612-1.
‱ Hans-Dieter Schmid: „Finanztod“. Die Zusammenarbeit von Gestapo und Finanzverwaltung bei der AusplĂŒnderung der Juden in Deutschland. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. „Heimatfront“ und besetztes Europa. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000, ISBN 3-89678-188-X, S. 141–154.
‱ Katharina Siefert: Richtlinien zur „beschleunigten Freimachung der Judenwohnungen“. Die Verwertung jĂŒdischen Vermögens in Baden und eine Holzschatulle im Badischen Landesmuseum Karlsruhe. In: Zeitschrift fĂŒr die Geschichte des Oberrheins. Band 167, 2019, S. 391–399.
‱ Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus (= Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts. Bd. 15). Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2007, ISBN 978-3-593-38371-2 (mehrere BeitrĂ€ge zu Verantwortung und HandlungsspielrĂ€umen der BĂŒrokratie).

Weblinks

‱ Heiner Ritter: Die Verwertung jĂŒdischen Eigentums in Mannheim. (PDF; 143 kB).

Einzelnachweise

cite-note-kuller-2004-11. ↑ Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. In: zeitenblicke. Bd. 3, Nr. 2, 2004, online.
cite-note-22. ↑ Hans G. Adler: Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland. Mohr, TĂŒbingen 1974, ISBN 3-16-835132-6, S. 183.
cite-note-33. ↑ Hans-Dieter Schmid: „Finanztod“. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. 2000, S. 143.
cite-note-44. ↑ Faksimile in: Wolfgang Dreßen: Betrifft: „Aktion 3“. Deutsche verwerten jĂŒdische Nachbarn. 1998, S. 95; sowie in Linde Apel (Hrsg.): In den Tod geschickt. Die Deportationen von Juden, Roma und Sinti aus Hamburg 1940 bis 1945. = Sent to their deaths. The deportations of Jews, Roma and Sinti from Hamburg, 1940 to 1945. Metropol, Berlin 2009, ISBN 978-3-940938-30-5, S. 119.
cite-note-55. ↑ Gesetz ĂŒber die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens. RGBl. (1933) I, S. 479; Gesetz ĂŒber die Einziehung kommunistischen Vermögens. RGBl. (1933) I, S. 293. Ein zusĂ€tzlicher Erlass RGBl. (1941) I, S. 303, bestimmt das Reichsfinanzministerium als ausfĂŒhrendes Organ.
cite-note-66. ↑ Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. UnverĂ€nderter, mit einem Vorwort versehener Nachdruck der 1972 erschienenen Original-Ausgabe. Droste, DĂŒsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 207.
cite-note-77. ↑ Hans-Dieter Schmid: „Finanztod“. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. 2000, S. 150 f.
cite-note-88. ↑ Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub. 2004, S. 137.
cite-note-99. ↑ Christiane Kuller: „Erster Grundsatz: Horten fĂŒr die Reichsfinanzverwaltung.“ In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): Die Deportation der Juden aus Deutschland. 2004, S. 166.
cite-note-1010. ↑ Walter Rummel: Die Enteignung der Juden als bĂŒrokratisches Verfahren. In: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. 2007, S. 69.
cite-note-1111. ↑ Dokument 30 in: Martin Friedenberger, Klaus-Dieter Gössel, Eberhard Schönknecht (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. 2002, S. 70–74. Auszug in: Walther Hofer (Hrsg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933–1945 (= Fischer 6084 Geschichte). 50. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-596-26084-3, S. 298 / neuerlich abgedruckt als Dokument VEJ 6/31.
cite-note-1212. ↑ Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub. 2004, S. 147 f.
cite-note-volksstaat-1313. ↑ Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. 3. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-10-000420-5, S. 141.
cite-note-1414. ↑ Stefan Laube: „Nach einer Mitteilung unserer GeschĂ€ftsstelle vom 20. Mai soll Herr Oppenheimer Jude sein“. Über den Umgang mit Lebensversicherungspolicen im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte. Bd. 51, Nr. 3, 2003, S. 339–361, hier besonders S. 352, Digitalisat (PDF; 7,01 MB).
cite-note-1515. ↑ Walter Rummel: Die Enteignung der Juden als bĂŒrokratisches Verfahren. In: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. 2007, S. 67.
cite-note-1616. ↑ Dokument 40 in: Martin Friedenberger, Klaus-Dieter Gössel, Eberhard Schönknecht (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. 2002, S. 88 f.
cite-note-1717. ↑ Beispiel in: Wolfgang Dreßen: Betrifft: „Aktion 3“, S. 39.
cite-note-1818. ↑ Hans-Dieter Schmid: „Finanztod“. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. 2000, S. 150.
cite-note-1919. ↑ Susanne Willems: Der entsiedelte Jude. Albert Speers Wohnungsmarktpolitik fĂŒr den Berliner Hauptstadtbau (= Publikationen der Gedenk- und BildungsstĂ€tte Haus der Wannsee-Konferenz. Bd. 10). Edition Hentrich, Berlin 2002, ISBN 3-89468-259-0, S. 409.
cite-note-2020. ↑ Hans G. Adler: Die verheimlichte Wahrheit. TheresienstĂ€dter Dokumente. Mohr (Siebeck), TĂŒbingen 1958, S. 763.
cite-note-2121. ↑ Hans G. Adler: Die verheimlichte Wahrheit. TheresienstĂ€dter Dokumente. Mohr (Siebeck), TĂŒbingen 1958, S. 10, siehe auch S. 50.
cite-note-2222. ↑ Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung. 2007, S. 12–15.
cite-note-2323. ↑ Frank Bajohr: „Arisierung in Hamburg.“ Die VerdrĂ€ngung der jĂŒdischen Unternehmer 1933–1945 (= Hamburger BeitrĂ€ge zur Sozial- und Zeitgeschichte. Bd. 35). Christians, Hamburg 1997, ISBN 3-7672-1302-8, S. 345, (Zugleich: Hamburg, UniversitĂ€t, Dissertation, 1996/1997).
cite-note-2424. ↑ Frank Bajohr: „Arisierung in Hamburg.“ Die VerdrĂ€ngung der jĂŒdischen Unternehmer 1933–1945 (= Hamburger BeitrĂ€ge zur Sozial- und Zeitgeschichte. Bd. 35). Christians, Hamburg 1997, ISBN 3-7672-1302-8, S. 336 und S. 345 f.
cite-note-2525. ↑ Frank Bajohr: ParvenĂŒs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit (= Fischer-TaschenbĂŒcher 15388 Zeit des Nationalsozialismus). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-15388-3, S. 187.